Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Fanartikel
1.3 Preise
Der Mindestbestellwert für Bestellungen von Fanartikeln beträgt EUR 0,01€.
1.5.1 Die Zahlung erfolgt wahlweise:
Kreditkarte (MasterCard und VISA),
oder Sofortüberweisung.
Wir erhalten eine Echtzeitbestätigung direkt über die Einstellung der Überweisung und können dadurch die Bestellung sofort bearbeiten und versenden.
Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von uns nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung steht.
1.7.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware von unserem Lager an die von Ihnen angegebene Adresse. Weitere Angaben finden Sie bei unseren Versandinformationen.
- Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
- Sie dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an, Sie sind jedoch zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns das Recht vor, Forderungen selbst einzuziehen.
- Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
- Wir verpflichteten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
Für den Fall, dass Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, also den Kauf zu Zwecken tätigen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, haben Sie ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SSVg Velbert 02 e.V., Bahnhofstr. 116, 42551 Velbert, E-Mail-Adresse fanbude@ssvg.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Folgen des Widerrufs
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
- zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
- zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat;
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
- Kein Widerrufsrecht gibt es zudem nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für Verträge im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
- Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen
- zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
- zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
- zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
1.9 Transportschäden
1.9.1 Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte sofort bei dem Zusteller und nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt zu uns auf.
1.10.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich Ihre Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB).
- Für die Beschaffenheit der Ware sind nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers.
- Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualität- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mangel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mangel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
- Bei Mangeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nichterfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
- Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
1.11.1 Unbeschränkte Haftung: Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
1.12.1 Übermittelt der Käufer ein eigenes Motiv oder nimmt sonstigen Einfluss auf das Produkt (Textpersonalisierung), versichert der Käufer gegenüber der SSVg Velbert, dass Text und Motiv frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Schutzrechte Dritter (z.B. Kennzeichenrechte, Urheberrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze oder gegen die guten Sitten verstoßen.
Das Zeichen „Mülltonne“ bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll. Die Zeichen unter der Mülltonne stehen für:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber
1.14 Hinweis zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie können Ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben.
Die EU-Kommission hat eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereitgestellt. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.
Wir sind bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus sind wir zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und können Ihnen die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.
Uns erreichen Sie dazu auch per E-Mail unter fanbude@ssvg.de
1.16.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
Stand: Mai 2022
2 Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB)
2.1 Geltungsbereich der ATGB
2.1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages- und/oder (Rückrunden-) Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten (gemeinsam „Ticket“ oder „Tickets“ ) vom SSVg Velbert 02 e.V. („SSVg Velbert“) oder von der SSVg Velbert autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufsstellen“) begründet wird. Insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die von der SSVg Velbert zumindest mitveranstaltet werden („Veranstaltungen“), sowie den Zutritt und Aufenthalt in der IMS Arena (Stadion Velber) (Bahnhofstraße 116, 42551 Velbert) („Stadion“) begründen. Es wird darauf hingewiesen, dass für einzelne Veranstaltungen gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten können.
Die Covid-19 Pandemie hat auch für die Ausrichtung von Fußballspielen weitreichende Konsequenzen. Diese ATGB regeln die besonderen Anforderungen, die im Rahmen einer Veranstaltung während des Sonderspielbetriebs der Oberliga Niederrhein auf Grund der Covid-19 Pandemie zu berücksichtigen sind (z.B. erheblich verringerte Stadion-Kapazität).
2.2.1 Bezugswege: Tickets für die Veranstaltungen sind grundsätzlich in der Geschäftsstelle der SSVg Velbert, oder bei einer von dieser autorisierten Verkaufsstellen zu beziehen. Ob eine Verkaufsstelle autorisiert ist, kann unter der Kontaktadresse unter Ziffer 15 abgefragt werden. Für den Bezug von Tickets bei den autorisierten Verkaufsstellen können statt oder ergänzend zu den ATGB abweichende Bestimmungen gelten.
2.3.1 Dauerkarte: Die Dauerkarte 2022/23 wird auf Grund der besonderen Umstände der Corona-Pandemie unter besonderen Kaufbedingungen ausgegeben. Eine Saison-Dauerkarte 2022/2023 („Dauerkarte“) hat Gültigkeit vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023 bzw. inklusive dem letzten Spieltag der Saison 2022/23. Sie berechtigt den Kunden zum Besuch von bis zu 18 Heimspielen des Clubs in der Saison 2021/2022. Die Anzahl der Spiele, welche der Kunde mit der Dauerkarte in der Saison 2021/2022 besuchen kann, ist bedingt durch die Anzahl derjenigen Spiele in der Saison 2021/22, die nicht unter Ausschluss oder Teilausschluss von Zuschauern gespielt werden müssen.
Eine Entscheidung, ob die Dauerkarte zum Besuch eines Spiels berechtigt, wird jeweils einzeln im Vorfeld des Spiels entschieden und ist abhängig von der Anzahl an Zuschauern, die zu jenem Heimspiel zugelassen wird („Kapazität“). Die Kapazität kann dabei auf Grund von behördlichen, verbandsrechtlichen oder sonstigen Gründen beschränkt werden. Übersteigt die Kapazität die Anzahl der vergebenen Dauerkarten ist jeder Dauerkarteninhaber zum Eintritt am Spieltag berechtigt. Unterschreitet die Kapazität die Anzahl an vergebenen Dauerkarten in einem Segment des Stadions, erfolgt eine Zuteilung der Plätze durch die SSVg Velbert.
Jeder Dauerkarteninhaber ist automatisch für diesen Zuteilungsprozess berücksichtigt. Da Regelungen, welche die Kapazität betreffen erst kurzfristig vor einem Spiel vorliegen können, findet der Zuteilungsprozess wenige Tage vor einer Veranstaltung statt. Alle Dauerkarteninhaber werden über das Ergebnis des Auswahlprozesses informiert.
Für jedes Spiel, für welches der Dauerkarteninhaber nach Durchführung des Zuteilungsprozesses kein Ticket erhält, verbleibt die Gegenleistung in der Höhe von 1/18 des Preises der Dauerkarte dem Kunden als Gutscheinwert, welchen er ab Ende der Saison 2022/23, für maximal 3 Jahre bei der SSVg Velbert z.B. zum Erwerb von Fanartikeln, Cateringangeboten (oder anderen angebotenen Leistungen) einsetzen kann.
Die SSVg Velbert ist berechtigt, dem Kunden gegebenenfalls auch einen anderen Platz innerhalb derselben Kategorie zuzuweisen.
Dauerkarten werden personalisiert ausgegeben. Ein Zutritt zum Stadion ist deswegen nur mit einem gültigen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Führerschein) möglich. Eine entsprechende Kontrolle findet vor dem Eintritt zum Stadion statt. Die Höhe des Kaufpreises, die Ermäßigungsberechtigung sowie die entsprechende Stichtagsangabe von Dauerkarten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Clubs, einsehbar unter www.ssvg.de/fans/tickets/dauerkarten/
2.4.1 Ermäßigungsberechtigung: Grundsätzlich ermäßigungsberechtigt für den Erwerb von Tickets – soweit verfügbar – sind Kinder bis einschließlich 12 Jahren („Kindertickets“), Schüler (nur Vollzeit), Studenten, Auszubildende, Schwerbehinderte ab 50%, Rentner, Arbeitslose sowie Mitglieder des Clubs. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung maßgeblich ist der Tag des Ticketerwerbs. Einzelheiten richten sich der jeweils gültigen Preisliste des Clubs.
2.5.1 Ticketpreise: Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der jeweils für die Veranstaltungen gültigen Preisliste. Bestellungen von Tickets werden nur gegen Vorkasse und mit den akzeptierten Zahlungsmethoden (z.B. Überweisung, EC-Karte, Kreditkarte, Barzahlung) bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis kann die SSVg Velbert dem Käufer im Fall eines Ticketversands die Versandkosten und/oder für Leistungen, die im Interesse des Käufers sind, eine angemessene Servicegebühr (z.B. Vorverkaufsgebühr) in Rechnung stellen.
2.6.1 Versand: Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Auswahl des Versandunternehmens erfolgt durch die SSVg Velbert.
2.7.1 Reklamation: Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss innerhalb einer Woche nach Eingang der Tickets beim Kunden, spätestens jedoch fünf Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die in Ziffer 14 dieser ATGB genannte Kontaktadresse erfolgen. Im Falle einer Offline-Ticketbestellung gemäß Ziffer 2.2.3, bei der das Ticket übergeben bzw. gemäß Ziffer 2.6.2 hinterlegt wird, muss eine etwaige Reklamation unverzüglich erfolgen. Mängel im Sinne dieser Ziffer 2.7.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt die SSVg Velbert dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Neuausstellung, sondern eine solche obliegt der Kulanz der SSVg Velbert.
2.8.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn die SSVg Velbert Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß §312g Abs. 2 Nr.9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die SSVg Velbert bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.
2.9 Nutzung und Weitergabe
2.9.1 Sinn und Zweck: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch von Veranstaltungen, zur Durchsetzung von Zutrittsverboten und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu erhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Zuschauer mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen, liegt es im Interesse der SSVg Velbert und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.
a) Tickets öffentlich, bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei Ebay) und/oder bei nicht von der SSVg Velbert autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten, und/oder zu verkaufen.b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 15% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig,c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Veranstaltungstag oder über mehrere Veranstaltungstage verteilt, weiterzugeben,d) Tickets an gewerbliche und kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben,e) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der SSVg Velbert kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets,f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste,g) durch die SSVg Velbert ausgehändigte Tickets nachträglich in jeglicher Form zu verändern
2.9.4 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 2.9.2 dieser ATGB und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist die SSVg Velbert berechtigt,
a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 2.9.2 dieser ATGB verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern,b) die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn aus dem Stadion zu verweisen,c) betroffene Kunden vom Ticketkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse,d) im Falle einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 2.9.2 a) und /oder 2.9.2 b) von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 13 zu verlangen.e) betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte , z.B. die mit einer Mitgliedschaft bei der SSVg Velbert bzw. in offiziellen Fanclubs der SSVg Velbert verbundenen Vorzugsrechte nicht länger zu gewähren und/oder betroffenen Kunden die Mitgliedschaft bei der SSVg Velbert zu kündigen, und/oderf) in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern.
Achtung: Sonderregelung für die Saison 2022/2023:
Auf Grund der COVID 19-Pandemie können zu den Spieltagen ggfs. nur Teile der Gesamtkapazität des Stadions genutzt und nur eine beschränkte Anzahl an Zuschauern am Spieltag der Zutritt ins Stadion gewährt werden. Abhängig vom Sicherheits- und Hygienekonzept der Behörden, dem Fußballverband Niederrhein und von der SSVg Velbert wird ein Zutritt zum Stadion gegebenenfalls von der Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests abhängig gemacht. Gem. Ziffer 2.10.3 lit. d) ist die Nicht-Vorlage eines erforderlichen aktuellen negativen Corona-Test ein sachlicher Grund, um den Karteninhaber den Zutritt zum Stadion am Spieltag zu verweigern.
a) der Kunde sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Stadionbereichs am Stadioneingang und/oder im Stadioninnenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände unterziehen zu lassen,b) der Kunde im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Stadionbereich bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit, und/oderc) der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der auf dem Ticket als derjenige Kunde vermerkt ist (z.B. im Fall von personalisierten Tickets), der das Ticket von der SSVg Velbert oder seinen autorisierten Verkaufsstellen erworben hat, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 2.9.3 vor.d) an Spieltagen, an denen die Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests Bedingung für den Zutritt zum Stadion ist, dieser aktuelle negative Corona-Test beim Zutritt zum Stadion nicht zusammen mit einem dazugehörigen gültigen Lichtbildausweis vorgelegt wird.
Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls von der SSVg Velbert veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen der SSVg Velbert, sind die SSVg Velbert, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt
- entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder
- Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen.
a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider der öffentlichen Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen, Dosen, oder sonstige aus zerbrechlichen, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und andere pyrotechnische Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, alkoholische Getränke (sofern nicht im Stadion gekauft), illegale Drogen, Kleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Stadionbereich verboten.e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit vorheriger Zustimmung der SSVg Velbert und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung der SSVg Velbert ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht-kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der SSVg Velbert. In jedem Fall ist es untersagt, ohne vorherige Zustimmung der SSVg Velbert Bild-, Ton und/oder Videoaufnahmen, live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder über Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps und/oder anderen Medien (einschließlich Mobil Devices wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen ohne vorherige Zustimmung der SSVg Velbert oder von der SSVg Velbert autorisierten Dritten nicht ins Stadion gebracht werden.f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziierung mit der SSVg Velbert, der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Stadionbereich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der SSVg Velbert oder von der SSVg Velbert autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich
(i) eine derartige Assoziierung durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kennzeichen anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen,(ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,(iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-)Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.
g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten Stadionbereich nur mit vorheriger Zustimmung des Clubs erlaubt: Fahnen- und Transparentstangen mit einer Länge von über 1,5 -m und/oder größerem Durchmesser als 3-m, Doppelhalter, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2-qm, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung.
Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für die SSVg Velbert oder von der SSVg Velbert oder einem Mitveranstalter der entsprechenden Veranstaltung autorisierten Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellte Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen, soweit nicht berechtigte Interessen des Ticketinhabers gegen eine derartige Verwendung sprechen. §23 Abs. 2 des Kunsturhebergesetzes sowie die gesonderten Regelungen zum Datenschutz bleiben unberührt.
2.12.1 Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 2.9.2 oder 2.10.8 dieser ATGB, ist die SSVg Velbert ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen.
2.13.1 Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 2.9.2 a) und/oder 2.9.2 b) dieser ATGB durch den Kunden ist die SSVg Velbert zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 2.12 dieser ATGB und ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.
Der Aufenthalt am und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Die SSVg Velbert, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.
2.15 Kontakt
Ticketbestellungen, Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Tickets können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten gerichtet werden:
Bahnhofsstraße 116
42551 Velbert
Telefon: 02051 80 95 755
fanbude@ssvg.de
www.ssvg.de
Die SSVg Velbert nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).
2.16.1 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
Die SSVg Velbert ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung berechtigt, diese ATGB und/oder die jeweils gültige Preisliste mit einer Frist von vier Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt die SSVg Velbert hat auf diese Genehmigungsfiktion ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Ziffer 15 dieser ATGB genannten Kontaktadressen zu richten.
Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser ATGB.
Stand: 12.12.2021