Allgemeine Geschäftsbedingungen


1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Fanartikel

1.1 Geltungsbereich und Anbieter
1.1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die Sie bei dem Onlineshop des
 
SSVg Velbert 02 e.V.
Postfach 101021
42510 Velbert
E-Mail: fanbude@ssvg.de
 
tätigen.

1.1.2 Das Warenangebot in unserem Online-Shop richtet sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

1.1.3 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.

1.1.4 Vertragssprache ist deutsch.

1.1.5 Die produktbeschreibenden Angaben, insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind insofern unverbindlich, als die gelieferte Ware nur unwesentlich (z.B. produktionsbedingt) von diesen Angaben abweicht.

1.1.6 Der Bestelltext wird bei der SSVg Velbert nicht gespeichert und kann nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr abgerufen werden. Sie können Ihre Bestelldaten aber unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung ausdrucken.

1.2 Vertragsschluss
1.2.1 Die Warenpräsentation im Online-Shop stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im Online-Shop Waren zu bestellen.
 
1.2.2 Mit Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB). Unmittelbar vor Abgabe dieser Bestellung können Sie die Bestellung noch einmal überprüfen und ggf. korrigieren.

1.2.3 Nach Eingang des Kaufangebots erhalten Sie eine automatisch erzeugte E- Mail, mit der wir bestätigen, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.

1.2.4 Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären oder wenn wir die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an Sie versenden.

1.3 Preise
Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile und verstehen sich zzgl. der jeweiligen Versandkosten. Bei dem Versand in Nicht-EU-Staaten können Zollgebühren anfallen.
 
1.4 Mindestbestellwert
Der Mindestbestellwert für Bestellungen von Fanartikeln beträgt EUR 0,01€.
 
1.5 Zahlungsbedingungen; Verzug
1.5.1 Die Zahlung erfolgt wahlweise:
Rechnung per Vorkasse,
Kreditkarte (MasterCard und VISA),
oder Sofortüberweisung.

1.5.2 Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere sinnerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung unter Angabe des aufgeführten Verwendungszwecks auf unser Konto zu überweisen. Die Zahlweise Überweisung/Vorkasse ist bei Käufen von Eintrittskarten nicht möglich.

1.5.3 Akzeptiert werden MasterCard und VISA. Bei Zahlung per Kreditkarte wird der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung auf Ihrer Kreditkarte reserviert („Autorisierung“). Nach der Kreditkarten-Kaufabwicklung und einer Überprüfung der Daten wird die Ware unmittelbar versendet.

1.5.4 Bei der Zahlung mit Sofortüberweisung werden Sie am Ende des Bestellvorgangs zum Dienstleister für Sofortüberweisung weitergeleitet. Dort melden Sie sich durch Auswahl Ihrer Bank bei dieser mit Ihren vertrauten Online-Banking Daten an. Danach werden Sie, analog zu dem Verfahren bei der Bank, nach einer TAN gefragt. Diese TAN ist nur einmal nutzbar.
Wir erhalten eine Echtzeitbestätigung direkt über die Einstellung der Überweisung und können dadurch die Bestellung sofort bearbeiten und versenden.

1.5.5 Gerät der Käufer in Verzug, so hat er unbeschadet weiterer Ansprüche von der SSVg Velbert (z.B. Zinsen, Rückbuchungsgebühren) zusätzlich eine pauschale Mahn- und Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs an Sie versandt wird, wird Ihnen eine Mahngebühr in Höhe von 2,50 EUR berechnet, sofern nicht im Einzelfall ein niedrigerer bzw. höherer Schaden nachgewiesen wird.

1.6 Aufrechnung/ Zurückbehaltungsrecht
Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von uns nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung steht.
Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

1.7 Lieferung; Eigentumsvorbehalt
1.7.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware von unserem Lager an die von Ihnen angegebene Adresse. Weitere Angaben finden Sie bei unseren Versandinformationen.
 
1.7.2 Die Lieferung erfolgt – soweit der bestellte Artikel vorrätig ist – spätestens innerhalb von 7 Arbeitstagen (Montag bis Freitag, gesetzliche Feiertage ausgenommen) nach Vertragsschluss per Paket. Zusätzlich zum Warenwert fallen folgende Versand- und Verpackungskosten an.

1.7.3 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

1.7.4 Wir sind ausnahmsweise nicht zur Lieferung der bestellten Ware verpflichtet, wenn wir die Ware unsererseits ordnungsgemäß bestellt haben, jedoch nicht richtig oder rechtzeitig beliefert wurden (kongruentes Deckungsgeschäft). Voraussetzung ist, dass wir die fehlende Warenverfügbarkeit nicht zu vertreten haben und Sie über diesen Umstand unverzüglich informiert haben. Zudem dürfen wir nicht das Risiko der Beschaffung der bestellten Ware übernommen haben. Bei entsprechender Nichtverfügbarkeit der Ware werden wir Ihnen bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten. Das Risiko, eine bestellte Ware besorgen zu müssen (Beschaffungsrisiko), übernehmen wir nicht. Dies gilt auch bei der Bestellung von Waren, die nur ihrer Art und ihren Merkmalen nach beschrieben ist (Gattungswaren). Wir sind nur zur Lieferung aus unserem Warenvorrat und der von uns bei unseren Lieferanten bestellten Waren verpflichtet.

1.7.5 Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gilt ergänzend Folgendes:
  • Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
  • Sie dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an, Sie sind jedoch zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns das Recht vor, Forderungen selbst einzuziehen.
  • Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
  • Wir verpflichteten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
1.8 Widerrufsbelehrung
Für den Fall, dass Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, also den Kauf zu Zwecken tätigen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, haben Sie ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SSVg Velbert 02 e.V., Bahnhofstr. 116, 42551 Velbert, E-Mail-Adresse fanbude@ssvg.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Folgen des Widerrufs
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
  • zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
  • zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
  • zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat;
  • zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
  • Kein Widerrufsrecht gibt es zudem nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für Verträge im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
  • Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen
  • zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
  • zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
  • zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Ende der Widerrufsbelehrung

1.9 Transportschäden
1.9.1 Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte sofort bei dem Zusteller und nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt zu uns auf.
 
1.9.2 Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte keine Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

1.10 Gewährleistung
1.10.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich Ihre Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB).
 
1.10.2 Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, beträgt die Haftungsdauer für Gewährleistungsansprüche bei gebrauchten Sachen - abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen - ein Jahr. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schaden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

1.10.3 Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen.

1.10.4 Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Modifikationen:
  • Für die Beschaffenheit der Ware sind nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers.
  • Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualität- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mangel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mangel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
  • Bei Mangeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nichterfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
  • Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
1.11 Haftung
1.11.1 Unbeschränkte Haftung: Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
 
1.11.2 Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

1.12 Verkauf von individualisierten und nach Kundenwunsch erstellten Produkten
1.12.1 Übermittelt der Käufer ein eigenes Motiv oder nimmt sonstigen Einfluss auf das Produkt (Textpersonalisierung), versichert der Käufer gegenüber der SSVg Velbert, dass Text und Motiv frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Schutzrechte Dritter (z.B. Kennzeichenrechte, Urheberrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze oder gegen die guten Sitten verstoßen.
 
1.12.2 Die SSVg Velbert behält sich vor, bei der Bestellung von individualisierten Produkten eine besondere Prüfung durchzuführen und rassistisch, politisch und individuell diskriminierende Textinhalte und die Produktbestellung entsprechend abzulehnen.

1.13 Hinweis zur Rückgabe von Batterien/ Akkus
Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Hierzu können Sie Ihre alten Batterien unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder überall dort abgeben, wo Batterien verkauft werden. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.
Das Zeichen „Mülltonne“ bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll. Die Zeichen unter der Mülltonne stehen für:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber

1.14 Hinweis zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie können Ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben.

1.15 Alternative Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereitgestellt. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/  erreichbar.
Wir sind bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus sind wir zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und können Ihnen die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.
Uns erreichen Sie dazu auch per E-Mail unter fanbude@ssvg.de

1.16 Schlussbestimmungen
1.16.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

1.16.2 Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN- Kaufrecht“). Zwingende Bestimmungen des Landes, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten, bleiben von der Rechtswahl unberührt.

1.16.3 Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, so ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und Ihnen.

Stand: Mai 2022

2 Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB)

2.1 Geltungsbereich der ATGB
2.1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages- und/oder (Rückrunden-) Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten (gemeinsam „Ticket“ oder „Tickets“ ) vom SSVg Velbert 02 e.V. („SSVg Velbert“) oder von der SSVg Velbert autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufsstellen“) begründet wird. Insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die von der SSVg Velbert zumindest mitveranstaltet werden („Veranstaltungen“), sowie den Zutritt und Aufenthalt in der IMS Arena (Stadion Velber) (Bahnhofstraße 116, 42551 Velbert) („Stadion“) begründen. Es wird darauf hingewiesen, dass für einzelne Veranstaltungen gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten können.
Die Covid-19 Pandemie hat auch für die Ausrichtung von Fußballspielen weitreichende Konsequenzen. Diese ATGB regeln die besonderen Anforderungen, die im Rahmen einer Veranstaltung während des Sonderspielbetriebs der Oberliga Niederrhein auf Grund der Covid-19 Pandemie zu berücksichtigen sind (z.B. erheblich verringerte Stadion-Kapazität).

2.1.2 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen der SSVg Velbert berechtigen („Auswärtstickets“), begründet wird, wenn die Auswärtstickets von der SSVg Velbert oder von autorisierten Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen oder AGB Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung oder AGB des Heimclubs. Sollten diese ATGB mit den genannten Regelungen des Heimclubs in Widerspruch stehen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und der SSVg Velbert diese ATGB Vorrang.

2.2 Ticketbestellung, Vertragsschluss und Leistungsgegenstand
2.2.1 Bezugswege: Tickets für die Veranstaltungen sind grundsätzlich in der Geschäftsstelle der SSVg Velbert, oder bei einer von dieser autorisierten Verkaufsstellen zu beziehen. Ob eine Verkaufsstelle autorisiert ist, kann unter der Kontaktadresse unter Ziffer 15 abgefragt werden. Für den Bezug von Tickets bei den autorisierten Verkaufsstellen können statt oder ergänzend zu den ATGB abweichende Bestimmungen gelten.

2.2.2 Online-Bestellung: Bei der Online-Bestellung von Tickets wird im Fall der Registrierung des Kunden ein persönliches Passwort vergeben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Kunde haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Im Fall der Online-Bestellung gibt der Kunde durch Auslösung der Bestellung eines Tickets mit dem auf der Internet-Präsenz der von der SSVg Velbert (www.ssvg.de)  dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit der SSVg Velbert ab. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Die SSVg Velbert bestätigt dem Kunden den Eingang des Vertragsangebotes online. Die Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte). Erst mit Versand bzw. Hinterlegung der Tickets (Ziffer 6) kommt der Vertrag zwischen der SSVg Velbert und dem Kunden auf Grundlage dieser ATGB zustande.

2.2.3 Offline-Bestellung: Im Fall der Offline-Ticketbestellung, insbesondere per E-Mail, per Telefax oder am Ticketschalter, kommt der Vertragsschluss mit dem Zeitpunkt des Versands, der Übergabe bzw. der Hinterlegung des Tickets für den Kunden (Ziffer 4) auf Grundlage dieser ATGB zustande.

2.2.4 Beschränkungen: Die SSVg Velbert behält sich vor, die insgesamt für den Bezug von Tickets im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu erhöhen oder zu verringern und Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern.

2.2.5 Zuteilung anderer Tickets: Sofern der Kunde auf dem Bestellformular seine Einwilligung erteilt hat, ist die SSVg Velbert im Fall einer Auslastung der gewünschten Kategorie berechtigt, anstatt der Nichtannahme des Angebots dem Kunden Tickets der nächst niedrigeren Kategorie zuzuteilen.

2.2.6 Besuchsrecht: Durch den Vertragsschluss mit der SSVg Velbert oder mit einer autorisierten Verkaufsstelle über den Bezug eines oder mehrerer Tickets erwirbt der Kunde das Recht zum Besuch der entsprechenden Veranstaltung(en), welche ihm gem. des Auswahlprozesses nach Ziffer 2.3 zugeteilt wird, nach Maßgabe dieser ATGB, insbesondere im Rahmen der Regelungen in Ziffer 10 („Besuchsrecht“). Die SSVg Velbert erfüllt die ihr obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden, indem sie diesem einmalig Zutritt zu der/den Veranstaltung(en) gewährt. Je Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Die SSVg Velbert wird auch dann von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Kunden frei, wenn der Ticketinhaber bei Zutritt zum Stadion nicht mit dem für die entsprechende Veranstaltung berechtigten Kunden identisch ist.

2.3 Dauerkarte
2.3.1 Dauerkarte: Die Dauerkarte 2022/23 wird auf Grund der besonderen Umstände der Corona-Pandemie unter besonderen Kaufbedingungen ausgegeben. Eine Saison-Dauerkarte 2022/2023 („Dauerkarte“) hat Gültigkeit vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023 bzw. inklusive dem letzten Spieltag der Saison 2022/23. Sie berechtigt den Kunden zum Besuch von bis zu 18 Heimspielen des Clubs in der Saison 2021/2022. Die Anzahl der Spiele, welche der Kunde mit der Dauerkarte in der Saison 2021/2022 besuchen kann, ist bedingt durch die Anzahl derjenigen Spiele in der Saison 2021/22, die nicht unter Ausschluss oder Teilausschluss von Zuschauern gespielt werden müssen.

Eine Entscheidung, ob die Dauerkarte zum Besuch eines Spiels berechtigt, wird jeweils einzeln im Vorfeld des Spiels entschieden und ist abhängig von der Anzahl an Zuschauern, die zu jenem Heimspiel zugelassen wird („Kapazität“). Die Kapazität kann dabei auf Grund von behördlichen, verbandsrechtlichen oder sonstigen Gründen beschränkt werden. Übersteigt die Kapazität die Anzahl der vergebenen Dauerkarten ist jeder Dauerkarteninhaber zum Eintritt am Spieltag berechtigt. Unterschreitet die Kapazität die Anzahl an vergebenen Dauerkarten in einem Segment des Stadions, erfolgt eine Zuteilung der Plätze durch die SSVg Velbert.

Jeder Dauerkarteninhaber ist automatisch für diesen Zuteilungsprozess berücksichtigt. Da Regelungen, welche die Kapazität betreffen erst kurzfristig vor einem Spiel vorliegen können, findet der Zuteilungsprozess wenige Tage vor einer Veranstaltung statt. Alle Dauerkarteninhaber werden über das Ergebnis des Auswahlprozesses informiert.

Für jedes Spiel, für welches der Dauerkarteninhaber nach Durchführung des Zuteilungsprozesses kein Ticket erhält, verbleibt die Gegenleistung in der Höhe von 1/18 des Preises der Dauerkarte dem Kunden als Gutscheinwert, welchen er ab Ende der Saison 2022/23, für maximal 3 Jahre bei der SSVg Velbert z.B. zum Erwerb von Fanartikeln, Cateringangeboten (oder anderen angebotenen Leistungen) einsetzen kann.

Die SSVg Velbert ist berechtigt, dem Kunden gegebenenfalls auch einen anderen Platz innerhalb derselben Kategorie zuzuweisen.
Dauerkarten werden personalisiert ausgegeben. Ein Zutritt zum Stadion ist deswegen nur mit einem gültigen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Führerschein) möglich. Eine entsprechende Kontrolle findet vor dem Eintritt zum Stadion statt. Die Höhe des Kaufpreises, die Ermäßigungsberechtigung sowie die entsprechende Stichtagsangabe von Dauerkarten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Clubs, einsehbar unter www.ssvg.de/fans/tickets/dauerkarten/ 

2.3.2 Bedingungen des Dauerkartenerwerbs: Minderjährige können eine Dauerkarte nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters erwerben. Mit Ende der Laufzeit verliert eine Dauerkarte automatisch ihre Gültigkeit, d.h. der Kunde verliert jegliches Besuchsrecht. Eine vorzeitige Kündigung der Dauerkarte durch den Kunden, die Zuteilung eines neuen Platzes im Stadion auf Antrag des Kunden („Umsetzung“) und/oder die Umschreibung der Dauerkarte auf eine andere Person („Abtretung“) ist ausgeschlossen. Das Recht jeder Vertragspartei, das durch den Erwerb einer Dauerkarte begründete Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Club liegt insbesondere dann vor, wenn der Club nach Maßgabe der Ziffern 9.4, 10.9 und/oder 10.10 dazu berechtigt ist, eine der in den genannten Regelungen beschriebenen Rechtsfolgen auszusprechen.

2.4 Ermäßigte Tickets
2.4.1 Ermäßigungsberechtigung: Grundsätzlich ermäßigungsberechtigt für den Erwerb von Tickets – soweit verfügbar – sind Kinder bis einschließlich 12 Jahren („Kindertickets“), Schüler (nur Vollzeit), Studenten, Auszubildende, Schwerbehinderte ab 50%, Rentner, Arbeitslose sowie Mitglieder des Clubs. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung maßgeblich ist der Tag des Ticketerwerbs. Einzelheiten richten sich der jeweils gültigen Preisliste des Clubs.

2.4.2 Ermäßigungsnachweis: Der jeweils aktuelle – soweit existent: amtliche bzw. offizielle – Ermäßigungsnachweis ist beim Erwerb der Tickets vorzulegen und auch beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Stadion sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden.

2.4.3 Kindertickets: Kindertickets können auch während des Sonderspielbetriebs zusammen mit einem Ticket für Volljährige erworben werden. Achtung: Es kann aber weder bei der Bestellung noch bei der Platzzuteilung im Stadion sichergestellt werden, dass das Kind und der dazugehörige Volljährige nebeneinander platziert werden. Kinder im Besitz eines Kindertickets erhalten nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Volljährigen mit gültigem Ticket Zutritt zum Stadion.

2.4.4 Aufwertung: Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 9 mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Ticketinhaber die Ermäßigungsvoraussetzungen des betroffenen Tickets ebenfalls erfüllt, es sei denn, der neue Ticketinhaber zahlt vor Zutritt zum Stadion als Aufpreis die Differenz zwischen dem ermäßigten Ticket und einem entsprechenden Tagesticket am jeweiligen Spieltag („Aufwertung“). Für die Aufwertung eines Tickets kann von der SSVg Velbert eine Bearbeitungsgebühr nach der jeweils gültigen Preisliste des Clubs erhoben werden.

2.5 Zahlungsmodalitäten
2.5.1 Ticketpreise: Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der jeweils für die Veranstaltungen gültigen Preisliste. Bestellungen von Tickets werden nur gegen Vorkasse und mit den akzeptierten Zahlungsmethoden (z.B. Überweisung, EC-Karte, Kreditkarte, Barzahlung) bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis kann die SSVg Velbert dem Käufer im Fall eines Ticketversands die Versandkosten und/oder für Leistungen, die im Interesse des Käufers sind, eine angemessene Servicegebühr (z.B. Vorverkaufsgebühr) in Rechnung stellen.

2.5.2 Stornierung: Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung), ist die SSVg Velbert berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt der SSVg Velbert vorbehalten.

2.6 Versand und Hinterlegung
2.6.1 Versand: Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Auswahl des Versandunternehmens erfolgt durch die SSVg Velbert.

2.6.2 Hinterlegung: Sofern bei kurzfristiger Bestellung ein rechtzeitiger Zugang der Tickets nicht mehr gewährleistet werden kann, können die Tickets an der hierfür am Stadion eingerichteten Abholkasse zur Abholung durch den Kunden hinterlegt werden. Die Abholung der Tickets ist nur durch den Kunden oder einen vom Kunden schriftlich bevollmächtigten Dritten unter Vorlage eines amtlichen Ausweises oder eines sonstigen amtlichen zur Identifikation geeigneten Dokuments möglich. Die SSVg Velbert kann für die Hinterlegung des Tickets eine angemessene Hinterlegungs-Gebühr verlangen.

2.7 Neuausstellung bei Reklamation, Defekt, Abhandenkommen
2.7.1 Reklamation: Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss innerhalb einer Woche nach Eingang der Tickets beim Kunden, spätestens jedoch fünf Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die in Ziffer 14 dieser ATGB genannte Kontaktadresse erfolgen. Im Falle einer Offline-Ticketbestellung gemäß Ziffer 2.2.3, bei der das Ticket übergeben bzw. gemäß Ziffer 2.6.2 hinterlegt wird, muss eine etwaige Reklamation unverzüglich erfolgen. Mängel im Sinne dieser Ziffer 2.7.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt die SSVg Velbert dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Neuausstellung, sondern eine solche obliegt der Kulanz der SSVg Velbert.

2.7.2 Defekt: Im Fall des Defekts eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets oder Dauerkarten sperrt die SSVg Velbert das betroffene Ticket unmittelbar nach Anzeige des Defekts und stellt bei nachgewiesener Legitimation des Kunden ein neues Ticket aus. Für die Neuausstellung können Bearbeitungsgebühren nach der jeweils gültigen Preisliste erhoben werden, es sei denn, die SSVg Velbert oder von der SSVg Velbert beauftragte Dritte haben den Defekt nachweislich zu vertreten. Nicht der elektronischen Zugangskontrolle unterliegende defekte Tickets werden nur Zug um Zug gegen Nachweis des Defekts, z.B. durch Vorlage des Originaltickets, und auf Kosten des Erwerbers ersetzt.

2.7.3 Abhandenkommen: Die SSVg Velbert ist über das Abhandenkommen von erworbenen Tickets unverzüglich zu unterrichten. Die SSVg Velbert ist berechtigt, diese Tickets unmittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets kann nach Anzeige des Abhandenkommens, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung des Tickets erfolgen. Für die Neuausstellung wird von der SSVg Velbert eine Bearbeitungsgebühr nach der jeweils gültigen Preisliste erhoben. Bei missbräuchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstattet die SSVg Velbert Strafanzeige. Eine Neuausstellung abhanden gekommener Tickets, die keiner elektronischen Zugangskontrolle unterliegen, kann aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht vorgenommen werden.

2.8 Rücknahme und Erstattung
2.8.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn die SSVg Velbert Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß §312g Abs. 2 Nr.9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die SSVg Velbert bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.

2.8.2 Umtausch und Rücknahme: Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 2.9.3 zulässig.

2.8.3 Verlegung oder Veranstaltungsabbruch: Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, insbesondere wenn eine Veranstaltung zum Zeitpunkt der Ticketbestellung noch nicht endgültig terminiert war, behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Es besteht in diesem Fall und auch bei Abbruch der Veranstaltung kein Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises, es sei denn, die SSVg Velbert trifft nachweislich ein Verschulden für die örtliche Verlegung oder den Abbruch der Veranstaltung.

2.8.4 Wiederholung: Im Fall einer Wiederholung gilt die Wiederholung als neue Veranstaltung, das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit und der Kunde hat keinen Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Entschädigung.

2.8.5 Veranstaltungsabsage und Zuschauerausschluss: Die Dauerkarte 2022/23 wird auf Grund der besonderen Umstände der Corona-Pandemie unter besonderen Kaufbedingungen ausgegeben. Bei ersatzloser Absage eines Spiels oder bei einem Spiel, das nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, besteht kein Recht des Kunden auf Zutritt zum Stadion. Gleiches gilt für den Fall, in dem der kein Ticket im Rahmen des Zuteilungsprozesses gem. Ziffer 2.3 zugesprochen bekommt. In beiden Fällen verbleibt dem Kunden der jeweilige Gegenwert des Spiels (1/18 des Kaufpreises) als Gutschein-Wert, welchen er am Ende der Saison 2022/23 bei der SSVg Velbert z.B. zum Erwerb von Fanartikeln, Cateringleistungen (oder anderen angebotenen Leistungen) einsetzen kann. Dieses gilt nicht, wenn der Kunde im Rahmen des Zuteilungsprozesses eine Karte für das jeweilige Spiel zugeordnet bekommt, diese aber am Spieltag nicht wahrnehmen kann. In diesem Fall besteht ausdrücklich kein Anspruch auf (Teil-)Erstattung des Kaufpreises. In jedem Fall erfolgt keine Erstattung von Service-, Vorverkaufs- und Versandgebühren.

2.9 Nutzung und Weitergabe
2.9.1 Sinn und Zweck: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch von Veranstaltungen, zur Durchsetzung von Zutrittsverboten und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu erhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Zuschauer mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen, liegt es im Interesse der SSVg Velbert und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.

2.9.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf der Tickets durch den Kunden ist grundsätzlich untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Ticketverkauf bleibt allein der SSVg Velbert überlassen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,

a) Tickets öffentlich, bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei Ebay) und/oder bei nicht von der SSVg Velbert autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten, und/oder zu verkaufen.
b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 15% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig,
c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Veranstaltungstag oder über mehrere Veranstaltungstage verteilt, weiterzugeben,
d) Tickets an gewerbliche und kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben,
e) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der SSVg Velbert kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets,f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste,
g) durch die SSVg Velbert ausgehändigte Tickets nachträglich in jeglicher Form zu verändern

2.9.3 Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinn der Regelung in Ziffer 2.9.2 vorliegt und der Kunde den Zweiterwerber und neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinweist, der Zweiterwerber mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und der SSVg Velbert einverstanden ist und die SSVg Velbert unter Nennung des Zweiterwerbers rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird.

2.9.4 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 2.9.2 dieser ATGB und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist die SSVg Velbert berechtigt,

a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 2.9.2 dieser ATGB verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern,
b) die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn aus dem Stadion zu verweisen,
c) betroffene Kunden vom Ticketkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse,
d) im Falle einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 2.9.2 a) und /oder 2.9.2 b) von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 13 zu verlangen.
e) betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte , z.B. die mit einer Mitgliedschaft bei der SSVg Velbert bzw. in offiziellen Fanclubs der SSVg Velbert verbundenen Vorzugsrechte nicht länger zu gewähren und/oder betroffenen Kunden die Mitgliedschaft bei der SSVg Velbert zu kündigen, und/oder
f) in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern.

2.10 Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion
Achtung: Sonderregelung für die Saison 2022/2023:
Auf Grund der COVID 19-Pandemie können zu den Spieltagen ggfs. nur Teile der Gesamtkapazität des Stadions genutzt und nur eine beschränkte Anzahl an Zuschauern am Spieltag der Zutritt ins Stadion gewährt werden. Abhängig vom Sicherheits- und Hygienekonzept der Behörden, dem Fußballverband Niederrhein und von der SSVg Velbert wird ein Zutritt zum Stadion gegebenenfalls von der Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests abhängig gemacht. Gem. Ziffer 2.10.3 lit. d) ist die Nicht-Vorlage eines erforderlichen aktuellen negativen Corona-Test ein sachlicher Grund, um den Karteninhaber den Zutritt zum Stadion am Spieltag zu verweigern.

2.10.1 Stadionordnung: Der Zutritt zum Stadion unterliegt der am Stadion ausgehängten und im Internet unter www.ssvg.de/verein/stadion-velbert/stadionordnung einsehbaren Stadionordnung. Mit Zutritt zum Stadionbereich erkennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich. Die Stadionordnung gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.

2.10.2 Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht der SSVg Velbert oder von der SSVg Velbert beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen von der SSVg Velbert, der Polizei, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an einer Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.

2.10.3 Zutrittsrecht: Ein Ticketinhaber ist nur zum Stadionzutritt berechtigt, wenn er ein Besuchsrecht gemäß Ziffer 2.2.6 erworben hat, d.h. insbesondere ein gültiges bzw. elektronisch frei geschaltetes Ticket besitzt, und einen gültigen zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich führt. Beide Dokumente sind auf Verlangen der SSVg Velbert und/oder dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen. Der Zutritt zum Stadion kann dennoch verweigert werden, wenn

a) der Kunde sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Stadionbereichs am Stadioneingang und/oder im Stadioninnenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände unterziehen zu lassen,
b) der Kunde im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Stadionbereich bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit, und/oder
c) der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der auf dem Ticket als derjenige Kunde vermerkt ist (z.B. im Fall von personalisierten Tickets), der das Ticket von der SSVg Velbert oder seinen autorisierten Verkaufsstellen erworben hat, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 2.9.3 vor.
d) an Spieltagen, an denen die Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests Bedingung für den Zutritt zum Stadion ist, dieser aktuelle negative Corona-Test beim Zutritt zum Stadion nicht zusammen mit einem dazugehörigen gültigen Lichtbildausweis vorgelegt wird.

Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.

2.10.4 Platzzuweisung: Jeder Ticketinhaber hat denjenigen Platz im Stadion einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Davon abweichend ist er auf Anordnung der SSVg Velbert oder des Sicherheitspersonals verpflichtet, einen anderen Platz einzunehmen, sofern dies aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes (z.B. Sicherheitsaspekte und/oder Umsetzung der Corona-Schutzkonzepte) erforderlich ist; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

2.10.5 Sichtbehinderungen: Im gesamten Stadion kann es zu temporären Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen und/oder stehende Zuschauer, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen.

2.10.6 Fanblocks: Die Blöcke B-C (Stehplatz Gegengerade) sowie die Blöcke D-G (Haupttribüne) im Stadion sind der Heimbereich der Fans der SSVg Velbert („Heimbereich“). Da die SSVg Velbert aus Sicherheitsgründen zur Trennung von Fans gegnerischer Mannschaften verpflichtet ist, ist Fans der jeweiligen Gastmannschaft oder Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder äußeren Erscheinungsbilds als Fans der Gastmannschaft angesehen werden können („Gästefans“) aus Sicherheitsgründen der Zutritt zum und/oder der Aufenthalt im Heimbereich nicht gestattet. Die SSVg Velbert, die Polizei und das Sicherheitspersonal sind berechtigt, Gästefans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zum Heimbereich zu verweigern und/oder die Gästefans aus dem Heimbereich zu verweisen und, falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, in den Gästebereich des Stadions zu bringen bzw. bringen zu lassen. Kann kein anderer geeigneter Platz angeboten werden, kann der betroffene Gästefan aus dem Stadion verwiesen und/oder der Zutritt zum Stadion verweigert werden; für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

2.10.7 Videoüberwachung: Zur Gewährleistung bzw. Optimierung der Stadionsicherheit und einer effektiven Strafverfolgung wird das Stadion und teilweise das Umfeld des Stadions videoüberwacht. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechende Aufnahmen werden vom Club vertraulich behandelt, können aber insbesondere bei Verdacht auf und/oder dem Eintritt von Straftaten als Beweismittel dienen. Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videokamera aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht.

2.10.8 Ungebührliches Verhalten: Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Stadion so zu verhalten, dass die Rechtsgüter der SSVg Velbert, der Spieler, der Zuschauer und allen anderen bei Veranstaltungen im Stadion anwesenden Personen möglichst nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Diese Verhaltensregel bezweckt auch die Vermeidung von materiellen und immateriellen Schäden des Heim- und/oder Gastclubs durch die Verhängung sog. Verbandsstrafen wegen des Fehlverhaltens von Heim- und/oder Gastzuschauern.
Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls von der SSVg Velbert veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen der SSVg Velbert, sind die SSVg Velbert, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt
  • entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder
  • Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen.
Insbesondere gelten die folgenden Verhaltensregeln für alle Ticketinhaber und/oder Kunden:

a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.
b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider der öffentlichen Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.
c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen, Dosen, oder sonstige aus zerbrechlichen, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und andere pyrotechnische Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, alkoholische Getränke (sofern nicht im Stadion gekauft), illegale Drogen, Kleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.
d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Stadionbereich verboten.
e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit vorheriger Zustimmung der SSVg Velbert und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung der SSVg Velbert ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht-kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der SSVg Velbert. In jedem Fall ist es untersagt, ohne vorherige Zustimmung der SSVg Velbert Bild-, Ton und/oder Videoaufnahmen, live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder über Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps und/oder anderen Medien (einschließlich Mobil Devices wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen ohne vorherige Zustimmung der SSVg Velbert oder von der SSVg Velbert autorisierten Dritten nicht ins Stadion gebracht werden.
f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziierung mit der SSVg Velbert, der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Stadionbereich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der SSVg Velbert oder von der SSVg Velbert autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich
(i) eine derartige Assoziierung durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kennzeichen anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen,
(ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,
(iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-)Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.
g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten Stadionbereich nur mit vorheriger Zustimmung des Clubs erlaubt: Fahnen- und Transparentstangen mit einer Länge von über 1,5 -m und/oder größerem Durchmesser als 3-m, Doppelhalter, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2-qm, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung.

2.10.9 Sanktionen bei verbotenem Verhalten: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 10.8 dieser ATGB, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann die SSVg Velbert ergänzend zu den unmittelbaren Maßnahmen in Ziffer 2.10.8, Absatz 1 dieser ATGB entsprechend der Regelung in Ziffer 2.9.4 dieser ATGB die dort aufgeführten Sanktionen gegen den betroffenen Kunden bzw. Ticketinhaber aussprechen.

2.10.10 Stadionverbote: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 2.10.8 dieser ATGB, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen gemäß Ziffer 2.10.8, Absatz 1 und den Sanktionen gemäß Ziffer 2.10.9 dieser ATGB ein auf das örtliche Stadion beschränktes Stadionverbot, in besonders schwerwiegenden Fällen auch ein bundesweit wirksames Stadionverbot, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang gilt die DFB-Richtlinie zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten in der jeweils gültigen Fassung.

2.10.11 Regress: Für Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer gegen die Regelungen in Ziffer 2.10.8, insbesondere für das Abbrennen bengalischer Feuer und/oder der Verwendung anderer pyrotechnischer Gegenstände, kann die SSVg Velbert, im Falle entsprechender Verstöße durch Fans des Gastclubs auch der Gastclub, von den zuständigen Verbänden, oder Behörden mit einer Geldstrafe oder anderen Sanktionen belegt werden. Die SSVg Velbert bzw. der Gastclub ist berechtigt, den bzw. die hierfür nachweisbar identifizierten Verantwortlichen vollumfänglich in Regress bzw. auf Ersatz des sich aus der Sanktion resultierenden Schadens gemäß den Vorgaben des höchstrichterlichen Rechtsprechung in Anspruch zu nehmen. Im Fall der Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB mit der Folge, dass die SSVg Velbert bzw. der Gastclub einen einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen hinsichtlich der gesamten Geldstrafe bzw. des gesamten aus der Sanktion für die SSVg Velbert bzw. den Gastclub entstehenden Schadens in Anspruch nehmen kann, wenn zwischen den Tatbeiträgen der einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen ein Verursachungszusammenhang bestand.

2.11 Recht am eigenen Bild
Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für die SSVg Velbert oder von der SSVg Velbert oder einem Mitveranstalter der entsprechenden Veranstaltung autorisierten Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellte Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen, soweit nicht berechtigte Interessen des Ticketinhabers gegen eine derartige Verwendung sprechen. §23 Abs. 2 des Kunsturhebergesetzes sowie die gesonderten Regelungen zum Datenschutz bleiben unberührt.

2.12 Vertragsstrafe
2.12.1 Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 2.9.2 oder 2.10.8 dieser ATGB, ist die SSVg Velbert ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen.

2.12.2 Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne, wobei klarstellend darauf hingewiesen wird, dass die Vertragsstrafe die durch den Weiterverkauf erzielten Erlöse bzw. Gewinne übersteigen kann.

2.13 Auszahlung von Mehrerlösen
2.13.1 Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 2.9.2 a) und/oder 2.9.2 b) dieser ATGB durch den Kunden ist die SSVg Velbert zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 2.12 dieser ATGB und ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.

2.13.2 Höhe und Verwendung: Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden müssen, sind die in Ziffer 2.12.2 dieser ATGB genannten Kriterien. Die SSVg Velbert wird die abgeschöpften Mehrerlöse bzw. Gewinne sozialen Zwecken zu Gute kommen lassen (z.B. der Förderung des Jugendfußballs).

2.14 Haftung
Der Aufenthalt am und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Die SSVg Velbert, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.

2.15 Kontakt
Ticketbestellungen, Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Tickets können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten gerichtet werden:

SSVg Velbert 02 e.V.
Bahnhofsstraße 116
42551 Velbert
Telefon: 02051 80 95 755
fanbude@ssvg.de 
www.ssvg.de 

Die Europäische Union bietet eine Online-Plattform, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform erreicht der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ 
Die SSVg Velbert nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).

2.16 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
2.16.1 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

2.16.2 Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz der SSVg Velbert.

2.16.3 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Velbert. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls Velbert vereinbart.

2.17 Ergänzungen und Änderungen
Die SSVg Velbert ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung berechtigt, diese ATGB und/oder die jeweils gültige Preisliste mit einer Frist von vier Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt die SSVg Velbert hat auf diese Genehmigungsfiktion ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Ziffer 15 dieser ATGB genannten Kontaktadressen zu richten.

2.18 Schlussklausel
Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser ATGB.

Stand: 12.12.2021
© Copyright 2022 white label eCommerce GmbH